Unterstützung für Geschädigte im Strafprozess:
Stark an Ihrer Seite, wenn Sie Gerechtigkeit suchen
Als Opfer einer Straftat haben Sie oft das Bedürfnis nach Gerechtigkeit und einem starken Beistand. Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit und sorgen dafür, dass Ihre Rechte im Strafverfahren konsequent durchgesetzt werden. Ob es um die Erstattung einer Strafanzeige, die Begleitung im Ermittlungsverfahren oder die Vertretung als Nebenkläger geht – wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Unser Leistungsangebot im Strafrecht:
Individuelle Beratung und konsequente Vertretung
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung für Geschädigte in folgenden Bereichen:
Erstattung der Strafanzeige: Wir unterstützen Sie bei der Formulierung und Einreichung Ihrer Strafanzeige und begleiten Sie durch das weitere Verfahren.
Begleitung bei Sexualstraftaten: Besonders im sensiblen Bereich der Sexualstraftaten bieten wir einfühlsame und kompetente Begleitung. Wir unterstützen Sie bei der Erstvernehmung durch die Kriminalpolizei und stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite.
Vertretung im Ermittlungsverfahren: Als Verletztenbeistand vertreten wir Ihre Interessen im Ermittlungsverfahren und sorgen dafür, dass Sie als Opfer Gehör finden.
Nebenklage im Hauptverfahren: Wir vertreten Sie als Nebenklagevertreter im Hauptverfahren und kämpfen dafür, dass Ihre Rechte und Interessen im Strafprozess gewahrt bleiben.
Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen: Im Rahmen des Adhäsionsverfahrens setzen wir Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch. Hierbei machen wir Ihre zivilrechtlichen Ansprüche direkt im Strafprozess geltend, was Ihnen zusätzliche Zeit und Mühen erspart.
Kostenübernahme durch die Staatskasse:
Finanzielle Entlastung in schwierigen Zeiten
In bestimmten Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten für die anwaltliche Vertretung im Strafprozess. Dies ist insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten wie Sexualdelikten oder Tötungsdelikten möglich. Wir prüfen in jedem Einzelfall, ob eine Kostenübernahme in Ihrem Fall in Frage kommt, und beraten Sie ausführlich zu den Voraussetzungen.